Am Wahlsonntag, 9. Oktober 2022, besteht von 8 bis 18 Uhr die Möglichkeit im Wahllokal zu wählen.
Die Wahlberechtigte Person betritt das Wahllokal. Dabei ist es wichtig, das „richtige“ Wahllokal zu betreten. Jede wahlberechtigte Person in Osnabrück ist je nach Wohnsitz einem Wahllokal zugeordnet und kann grundsätzlich auch nur dort wählen. (Welches das richtige Wahllokal ist, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden oder hier selbst ermittelt werden.)
Im Wahllokal fordert der Wahlvorstand die wahlberechtigte Person auf sich auszuweisen. Dies funktioniert mit der Wahlbenachrichtigung, aber auch mit jedem amtlichen Ausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
Danach wird der Stimmzettel ausgegeben. Mit dem Stimmzettel kann dann die Wahlkabine betreten werden um. Es ist wichtig, die Wahlkabine einzeln zu betreten. Auch Kinder dürfen grundsätzlich nicht mit in die Wahlkabine genommen werden.
In der Wahlkabine findet dann die eigentliche Wahl statt. Bei der Landtagswahl können bis zu zwei Stimmen vergeben werden. Der Stimmzettel ist zweispaltig aufgebaut. In der linken Spalte (schwarz gedruckt) wird die Erststimme vergeben. In der rechten Spalte (blau gedruckt) die Zweitstimme.
Nach der Stimmvergabe, wird der Stimmzettel gefaltet (sodass die vergebenen Stimmen nicht zu erkennen sind). Der gefaltete Stimmzettel wird anschließend in die Wahlurne eingeworfen.
Diese Art der Wahl nennt man Urnenwahl.
Auch besteht die Möglichkeit per Briefwahl zu Wählen (siehe Briefwahl).